Strafgesetzbuch der Ukraine (StGb der Ukraine)


Artikel 336. Entziehung der Einberufung zum Wehrdienst während der Mobilmachung, in einer besonderen Periode oder der Einberufung von Reservisten in einer besonderen Periode

Artikel 336-1. Entziehung der Ableistung des Zivilschutzdienstes in einer besonderen Periode oder im Falle einer gezielten Mobilmachung

Artikel 336-2. Entziehung der Aufnahme des Wehrdienstes auf Zeitvertrag

Artikel 402. Ungehorsam

Artikel 407. Eigenmächtiges Verlassen der Truppe oder des Dienstortes